Farbechtheit beim Etikettendruck

Die Eigenschaft eines Materials, seine Färbung unter äußeren Einflüssen zu behalten, wird als „Farbechtheit“ bezeichnet. Dabei kann die Farbechtheit von Etiketten unterschieden werden nach:

  • Reibechtheit (trocken und nass)
  • Waschechtheit (typisch, zum Beispiel bei 60 °Celsius oder 95 °Celsius)
  • Bleichbeständigkeit
  • Schweißechtheit
  • Lichtechtheit
  • Speichelechtheit

Farbechtheit hängt in besonderem Maße vom gewählten Farbstoff für das jeweilige Material ab. Vom DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP) NA 062 sind Eigenschaften erarbeitet worden, mit denen Farbechtheit normiert werden kann.
Die so genannte Lichtechtheit beschreibt die Konstanz von Farben, Lacken oder sonstigen Oberflächen, die längerer Lichteinstrahlung ausgesetzt sind. Besonders Sonnenlicht mit einem hohen Anteil an ultraviolettem Licht wirkt auf viele Materialien stark zersetzend. Dies wiederum kann zu sichtbaren Farbveränderungen auf den Etiketten führen. Die Lichtechtheit entscheidet letzten Endes über die praktische Verwendbarkeit von Lacken und anderen Materialien und insbesondere über ihren Einsatz im Freien.
Je nach Industrie gibt es verschiedene Einteilungen von Lichtechtheit. Grundsätzlich gilt:

  • Lichtechtheit 8: „hervorragend“
  • Lichtechtheit 7: „vorzüglich“
  • Lichtechtheit 6: „sehr gut“
  • Lichtechtheit 5: „gut“
  • Lichtechtheit 4: „ziemlich gut“
  • Lichtechtheit 3: „mäßig“
  • Lichtechtheit 2: „gering“
  • Lichtechtheit 1: „sehr gering“

Die Zeit, in der die Probe dem Licht ausgesetzt werden kann ohne sich zu verändern, verdoppelt sich von Stufe zu Stufe. Lichtechtheit 7 entspricht in etwa einem Jahr im Freien bei üblichen mitteleuropäischen Verhältnissen.

Speziell bei Etiketten für die chemische Industrie spielt die Farbechtheit / Lesbarkeit eine Rolle.